Die Liquidation des Arbeitgeberverbandes Großhandel Hessen e.V. (AGH) schreitet weiter voran. Nachdem die Mitglieder am 15. Juni 2026 die Liquidation des Verbandes beschlossen haben, wird nun auch die arbeitsrechtliche Beratung zum 31. Dezember 2026 durch den AGH eingestellt.
Damit stellt sich gerade jetzt für viele Unternehmen die Frage, wie ihre arbeitsrechtliche und tarifpolitische Interessenvertretung künftig aussehen soll – und welcher Arbeitgeberverband der richtige Partner für die Zukunft ist.
Mit grosshandel-südwest steht Ihnen bereits heute ein starker und zukunftsfähiger Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband zur Seite.
grosshandel-südwest vertritt die Interessen der Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleistungen in Hessen und Baden-Württemberg. Dabei bestehen zwei gleichwertige Regionalgruppen mit eigenen Strukturen und Tarifkommissionen. So werden die Interessen der Unternehmen in beiden Bundesländern eigenständig und mit regionaler Nähe vertreten.
Dass diese Strukturen funktionieren, zeigt sich bereits in der Praxis: grosshandel-südwest hat die Tarifverhandlungen mit ver.di Hessen übernommen, fortgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht. Damit ist die tarifpolitische Vertretung der hessischen Mitgliedsunternehmen auch über die Liquidation des AGH hinaus sichergestellt.
Unser Ziel ist klar: Wir möchten Unternehmen aus Hessen eine langfristige Heimat in einem starken Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband bieten – mit persönlicher arbeitsrechtlicher Beratung, einer eigenständigen tarifpolitischen Interessenvertretung in Hessen und einem umfassenden Leistungsangebot für den betrieblichen Alltag.
Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen konkret von einer Mitgliedschaft profitieren kann? Besuchen Sie eine unserer Infoveranstaltungen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns. Dabei erfahren Sie mehr über grosshandel-südwest, unsere Arbeit und natürlich auch darüber, welche Leistungen und Services Ihnen als Mitglied zur Verfügung stehen.
Sie möchten wissen, mit welchem Mitgliedsbeitrag Sie rechnen können? Senden Sie uns die wichtigsten Kennzahlen zu Umsatz und Entgeltsumme des vergangenen Geschäftsjahres. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Sie haben sich bereits entschieden? Dann freuen wir uns, Sie bei grosshandel-südwest willkommen zu heißen. Laden Sie einfach den Mitgliedsantrag herunter und senden Sie ihn ausgefüllt per E-Mail an info@grosshandel-suedwest.de.
Wie Sie sehen, setzen wir uns in vielen Bereichen für unsere Mitglieder und die Branche ein. Doch neben der klassischen Interessenvertretung und Verbandsarbeit profitieren Sie bei grosshandel-südwest auch ganz unmittelbar von zahlreichen Leistungen und Services am Pulse der Zeit.
Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
HR.DokGenerator
Arbeitsrechts-Snacks
Foren & Austausch
Einige unserer Services können Sie als Mitglied zusätzlich zu vergünstigten Konditionen in Anspruch nehmen.
Datenschutz-Service
Inhouse-Schulungen
Azubi-App
Weitere Veranstaltungen
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Der Liquidationsbeschluss führt zunächst nicht automatisch zur Beendigung der Mitgliedschaft im AGH. Diese endet erst mit Abschluss des Liquidationsverfahrens. Dies ist jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres seit Beschluss zu erwarten.
Nein. Sie müssen die Mitgliedschaft bei grosshandel-südwest beantragen.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Übermittlung des Aufnahmeantrages an die Geschäftsstelle erforderlich. Diesen können Sie über den Button unten herunterladen. Sie erhalten eine Bestätigung, mit der Ihre Mitgliedschaft offiziell beginnt.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an diese Adresse: Kontakt per E-Mail
Die individuellen Rahmenbedingungen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns über das Kontaktformular oder über einen kurzen Anruf unter 0621 15003-0 auf – wir beraten Sie unverbindlich und beantworten alle Ihre Fragen.
Sie können den Aufnahmeantrag ab sofort an uns richten. Der Beginn der Mitgliedschaft wird Ihnen dann vom Verband bestätigt.
Wir bieten Ihnen kompetente arbeitsrechtliche Beratung, sowohl außergerichtlichen als auch vor Gericht. Unser Verband kann noch vieles mehr: Er bietet ein starkes Netzwerk, zuverlässige und aktuelle Informationskanäle und interessante, kurzweilige Veranstaltungen. Der Verband engagiert sich für Sie in vielen weiteren Bereichen über den Personalbereich hinaus.
In der Mitgliedschaft ist auch die Mitgliedschaft in unserem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) enthalten.
Die tarifpolitische Vertretung in Hessen wird durch grosshandel-südwest fortgeführt. Die Tarifverhandlungen mit ver.di Hessen zu den Tarifverträgen wurden inzwischen erfolgreich abgeschlossen. Damit liegt für die Lohn- und Gehaltstarifverträge im hessischen Groß- und Außenhandel ein neuer Tarifabschluss vor. Bei Fragen zu bestehenden Haustarifverträgen und zur konkreten tariflichen Situation Ihres Unternehmens beraten wir Sie gerne persönlich.
Bitte kontaktieren Sie uns über diese Adresse Kontakt per E-Mail oder über einen kurzen Anruf unter 0621 15003-0.
Ja, laut Satzung von grosshandel-südwest ist eine OT-Mitgliedschaft („ohne Tarifbindung“) möglich. Sollten sich tarifgebundene Mitgliedsunternehmen für einen Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft interessieren, erhalten sie von unserem Juristenteam gerne eine entsprechende rechtliche Beratung. Mitglieder ohne Tarifbindung erhalten alle sonstigen Leistungen außerhalb der Tarifverträge in uneingeschränkter Form.
Sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung, wie wir Sie nahtlos unterstützen können. Als Mitglied von grosshandel-südwest vertreten und beraten wir Sie natürlich in allen außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit einem Team von derzeit 9 hoch spezialisierten Juristinnen und Juristen.
Dann endet die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband AGH mit dessen endgültiger Auflösung. Eine Absicherung vor allem bezüglich tarifrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragestellungen entfällt damit. Laufende arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden nicht weiter betreut.
Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende möglich.
Ja – grosshandel-südwest sichert eine angemessene Berücksichtigung regionaler Interessen und branchenspezifischer Besonderheiten zu.
Melden Sie sich einfach bei uns über das Kontaktformular oder mit einem kurzen Anruf unter 0621 15003-0. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen digitalen Vorstellungstermin oder kommen persönlich bei Ihnen vorbei. Die Satzung und Beitragsordnung von grosshandel-südwest lassen wir Ihnen auch gerne per E-Mail zukommen.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten – wir besprechen alles Weitere persönlich.

Boris Behringer
E-Mail Kontakt
0621 15003-0

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen