Die Umstellung auf die WZ 2025 betrifft Millionen Beschäftigungsbetriebe. Arbeitgeber sollten ihre hinterlegte Zuordnung ab Januar 2027 prüfen – denn korrekte Wirtschaftszweigdaten sind für Statistik, Förderung und Verwaltungsprozesse wichtig.
Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) des Statistischen Bundesamts wurde aktualisiert: Die WZ 2025 hat die bisherige WZ 2008 abgelöst. Im Zuge der Umstellung hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die bei ihr gespeicherten Angaben für rund drei Millionen Beschäftigungsbetriebe automatisiert auf die neue Klassifikation übertragen.
Da die WZ 2025 teilweise stärker differenziert und bei der automatisierten Umstellung mehrere Wirtschaftszweige infrage kommen können, wurde in diesen Fällen anhand eines Wahrscheinlichkeitsmodells eine Schwerpunktklasse zugeordnet. Davon sind aktuell rund 1,15 Millionen Beschäftigungsbetriebe betroffen. Deshalb kann es vorkommen, dass die hinterlegte Zuordnung nicht zum tatsächlichen wirtschaftlichen Schwerpunkt eines Betriebs passt.
Prüfung ab Januar 2027 möglich
Mit Einführung des Dialogverfahrens zur Betriebsdatenpflege können Arbeitgeber ab 1. Januar 2027 den bei der BA gespeicherten Wirtschaftszweig über ihr Entgeltabrechnungsprogramm elektronisch abrufen und prüfen. Ist die Zuordnung nicht korrekt, kann sie dort aktualisiert werden. Dadurch wird automatisch eine Korrekturmeldung an die BA ausgelöst.
Unterstützung bietet ein KI-gestützter „WZ-Suchassistent“. Arbeitgeber beschreiben darin kurz ihre wirtschaftliche Tätigkeit und erhalten fünf passende Wirtschaftszweige zur Auswahl. Die BA bittet Arbeitgeber, die neue Abrufmöglichkeit zeitnah zu nutzen und ihre Zuordnung zu kontrollieren. Ist der gespeicherte Wirtschaftszweig bereits korrekt, muss er nicht zusätzlich bestätigt werden.
Ab April 2027 fordert die BA zur Prüfung auf
Wurde der Wirtschaftszweig eines Betriebs bis zum 1. April 2027 noch nicht anderweitig überprüft, plant die BA, Arbeitgeber beziehungsweise deren Dienstleister aktiv zur Prüfung aufzufordern. Die elektronische Prüfaufforderung wird über das Dialogverfahren im Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt. In diesem Fall ist eine Bestätigung oder Korrektur der gespeicherten Zuordnung vorgesehen.
Korrekte Angaben zum Wirtschaftszweig sind nicht nur für Verwaltungsprozesse und die Sozialversicherung relevant. Sie bilden auch eine wichtige Grundlage für Forschung und Statistik sowie für branchenbezogene Maßnahmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung.




