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HR und Arbeitsrecht

Neue Praxishilfen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

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Miriam Bainczyk

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

E-Mail-Kontakt
Tel: 0621 15003-27
Stempel mit Aufschrift Sozialversicherung auf einer Gehaltsabrechnung

Die Deutsche Rentenversicherung hat zwei Broschüren herausgegeben, in denen der Arbeitgeber alles Wissenswerte über die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und zum Verhalten gegenüber den Sozialversicherungen erfahren.

Die Deutsche Rentenversicherung hat die beiden Broschüren „Meldung“ und „Versicherung“ veröffentlicht, die entsprechenden Informationen vermittelt, um die Durchführung des gemeinsamen Meldeverfahrens zwischen Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag sicherzustellen.

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die richtige Umsetzung der Sozialversicherung geprüft wird – und mit dieser Aufgabe die Träger der Rentenversicherung beauftragt. Die Broschüre „Versicherung“ gibt Arbeitgebern alle notwendigen Informationen, um einer Betriebsprüfung gelassen entgegensehen zu können. Sie finden in der Broschüre Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen.

Beide Broschüren können nachfolgend nach Login oder im Downloadbereich unter dem Thema HR & Arbeitsrecht/Praxishilfen/Steuer- und Sozialversicherungsrecht heruntergeladen werden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.

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