Die überarbeiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind veröffentlicht. Für betroffene Unternehmen gelten die neuen ESRS ab 2027 – mit Änderungen bei Berichtspflichten und Anwendungsbereich.
Die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wurden am 21. September 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die entsprechende delegierte Verordnung tritt am 10. November 2026 in Kraft. Damit endet zugleich das Gesetzgebungsverfahren zum Omnibus-I-Paket.
Neue Standards ersetzen bisherige ESRS
Die Überarbeitung der ESRS basiert auf der im Omnibus-I-Verfahren angepassten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Mit dem neuen delegierten Rechtsakt werden die bislang geltenden Standards vom 31. Juli 2023 ersetzt.
Die neuen ESRS gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die erstmalige Berichterstattung nach den neuen Standards erfolgt damit im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027.
Für Unternehmen, die bereits berichtspflichtig sind, besteht für das Geschäftsjahr 2026 ein Wahlrecht: Sie können entweder die bisherigen ESRS aus dem Jahr 2023 oder bereits die neuen Standards anwenden.
Bewertung
Die Überarbeitung der ESRS bringt an verschiedenen Stellen Vereinfachungen und reduziert einzelne Berichtspunkte. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf, um die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Anforderungen für Unternehmen in der Praxis spürbar zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere die sozialen Standards. Hier bestehen weiterhin Herausforderungen bei einzelnen Dokumentations-, Daten- und Prüfpflichten, unter anderem zu Entgelt, sozialem Schutz, Menschenrechts- und Diskriminierungsvorfällen, Beschäftigtendaten sowie Wertschöpfungsketten. Ziel sollte eine möglichst klare, rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen sein.




