
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Handreichung gem. § 20 LkSG zum Begriff der Angemessenheit in § 3 Abs. 2 LkSG veröffentlicht.
Im Rahmen des Dokuments werden nicht nur Ausführungen zum Begriff der Angemessenheit nach § 3 Abs. 2 LkSG getroffen, sondern auch Stellung zu weitergehenden Auslegungsfragen des LkSG genommen. So wird im Rahmen der Handreichung aus bestimmten LkSG-Normen ein „Prinzip der Wirksamkeit“ abgeleitet und mit dem übergeordneten Begriff der Angemessenheit in § 3 Abs. 2 LkSG verknüpft.
Auch finden sich weitreichende Vorgaben, beispielsweise zum Thema „Bemühens- und Erfolgspflicht“, zum Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zum Beschwerdemechanismus. Dabei wird bei Ausführungen zur Reichweite von unbestimmten Rechtsbegriffen im LkSG eine extensive Auslegung vorgenommen.
Mitgliedern von grosshandel-bw steht das Dokument im Mitgliederbereich unter „Merkblätter“ zum Download zur Verfügung.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen