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Lobby und Politik

Goldplating: Wenn Deutschland über EU-Vorgaben hinausgeht

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Sabine Reich

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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EU-Politik

Zusätzliche nationale Vorgaben können Unternehmen erheblich belasten. Der BGA hat 16 Beispiele für „Goldplating“ zusammengetragen und in die Konsultation der Europäischen Kommission eingebracht.

Im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zum Thema „Goldplating“ hat der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) Beispiele gesammelt, bei denen nationale Regelungen über europäische Vorgaben hinausgehen.

Vielen Dank an alle Mitgliedsunternehmen, die die Abfrage mit Hinweisen und Praxisbeispielen unterstützt haben. Die Rückmeldungen waren eine wichtige Grundlage, um die Perspektive des Groß- und Außenhandels sowie der unternehmensnahen Dienstleistungen einzubringen und zusätzliche Belastungen für Unternehmen konkret aufzuzeigen.

Der BGA hat seine Rückmeldung fristgerecht bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Das Thema steht auch weiterhin auf der europäischen Agenda: In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union am 16. September 2026 rief Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Mitgliedstaaten dazu auf, stärker gegen „Goldplating“ vorzugehen, und sprach sich für einen „Pakt gegen Goldplating“ aus.

Dabei darf die Verantwortung für den Bürokratieabbau jedoch nicht einseitig auf die Mitgliedstaaten verlagert werden. Gleichzeitig zeigen die Beispiele aus der BGA-Konsultation, welche zusätzlichen Anforderungen durch nationale Sonderregelungen entstehen können. Für Unternehmen bedeuten sie häufig mehr Bürokratie, höhere Compliance-Kosten und unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes.

Wo Deutschland über EU-Vorgaben hinausgeht

1. Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Deutschland wendet alle vier europäischen steuerlichen Abwehrmaßnahmen kumulativ an und ergänzt sie um weitere Mitwirkungspflichten. Das erhöht Steuer-, Prüfungs- und Dokumentationsaufwand.

2. Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)
Zusätzliche deutsche Vorgaben wie Selbstbedienungsverbote, Sachkunde-, Beratungs- und Meldepflichten führen insbesondere im stationären und digitalen Handel zu Mehraufwand.

3. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) / DORA
Deutschland erweitert die europäischen DORA-Anforderungen auch auf bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute, die auf EU-Ebene nicht unmittelbar erfasst sind.

4. Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
Europäische Anforderungen an ESG-Risikomanagement und Risikopläne werden in Deutschland zusätzlich auf bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute wie Factoringunternehmen ausgeweitet.

5. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Für Fahrer im Straßentransport gilt zusätzlich zu den europäischen Vorgaben die deutsche tägliche Zehn-Stunden-Grenze. Das schränkt die Flexibilität bei der Transportplanung ein.

6. Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
Deutschland verfolgt teilweise ambitioniertere Klimaziele und einen schnelleren Zeitplan als die EU – unter anderem mit Klimaneutralität bereits 2045 statt 2050.

7. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das deutsche LkSG erfasst derzeit deutlich mehr Unternehmen als die inzwischen vereinfachte europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD und verpflichtet sie bereits früher zu entsprechenden Sorgfaltspflichten.

8. Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Detaillierte nationale Vorgaben zu Sachkunde, Fortbildung, Abgabe, Beratung und Anwendung verursachen zusätzliche Schulungs-, Prüfungs- und Dokumentationsaufwände.

9. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die hohe Detailtiefe deutscher Vorschriften und Technischer Regeln kann zusätzliche Anforderungen an Lagerung, Dokumentation, Brand- und Explosionsschutz sowie Investitionen auslösen.

10. Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Das deutsche Fondsmodell schafft zusätzliche Registrierungs-, Melde- und Abgabepflichten. Teilweise werden zudem Produkte erfasst, die nicht unter die EU-Richtlinie fallen.

11. Verbrauchsgüterkaufrecht / Warenkaufrichtlinie
Vorgaben des europäischen Verbraucherkaufrechts wirken in Deutschland teilweise auch auf B2B-Geschäfte und erweitern damit die gesetzlichen Anforderungen für Händler und Lieferanten.

12. Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
Deutschland fasst den Anwendungsbereich von Verbandsklagen weiter als die EU. Unter bestimmten Voraussetzungen werden dabei auch kleine Unternehmen Verbrauchern gleichgestellt.

13. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das deutsche Gesetz erfasst mehr Arten von Rechtsverstößen als die EU-Richtlinie. Unternehmen müssen ihre Meldesysteme und internen Prüfprozesse entsprechend breiter ausrichten.

14. Insolvenzordnung (InsO)
Deutschland hat die dreijährige Restschuldbefreiung über die europäischen Vorgaben hinaus auch auf Verbraucher ausgeweitet. Für Unternehmen kann dies insbesondere als Gläubiger relevant sein.

15. Außenwirtschaftsverordnung / EU-Dual-Use-Verordnung
Zusätzliche nationale Ausfuhrkontrollen für bestimmte Technologien führen für deutsche Exporteure zu weiteren Klassifizierungs-, Prüf- und Genehmigungspflichten.

16. Geplantes Investitionsprüfgesetz (IPG)
Deutschland erwägt zusätzliche Prüftatbestände, etwa für Greenfield-Investitionen und den Erwerb von Know-how oder geistigem Eigentum. Die Erweiterungen befinden sich noch in Planung.

Alle Details zum Download

Welche EU-Vorgaben liegen jeweils zugrunde? Wie geht die deutsche Regelung darüber hinaus und welche konkreten Belastungen entstehen für Unternehmen? Die ausführliche Übersicht mit allen 16 Beispielen kann nachfolgend nach Login oder im Downloadbereich unter dem Thema Lobby & Politik/Positionen/BGA heruntergeladen werden.

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