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Aussenwirtschaft

EU und Indien schließen größtes Freihandelsabkommen

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Boris Behringer

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EU und Indien, Freihandelsabkommen

Die EU und Indien haben ihr bislang größtes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es bringt Zollsenkungen, besseren Marktzugang und neue Chancen für europäische Unternehmen – besonders für den Mittelstand.

Die Europäische Union und Indien haben am 27. Januar 2026 auf dem 16. EU–Indien-Gipfel in Neu-Delhi die Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen. Es ist das größte Abkommen dieser Art, das beide Seiten jemals vereinbart haben. Bis zum Inkrafttreten stehen jedoch noch Ratifizierung und formale Verfahren an.

Das Abkommen betrifft rund zwei Milliarden Menschen und wird die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der zweit- und viertgrößten Volkswirtschaft der Welt deutlich vertiefen. Bereits heute beläuft sich der bilaterale Handel zwischen der EU und Indien auf über 180 Milliarden Euro jährlich und sichert rund 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Für europäische Unternehmen verbessert sich der Zugang zu einem der dynamischsten Wachstumsmärkte weltweit. Bis 2032 könnten sich die EU-Warenexporte nach Indien verdoppeln.

Kernstück des Abkommens ist der umfassende Abbau von Handelshemmnissen. Künftig sollen 96,6 Prozent der EU-Warenexporte nach Indien von Zollsenkungen oder vollständigem Zollabbau profitieren. Dadurch könnten jährlich rund vier Milliarden Euro an Zöllen eingespart werden.

Im Einzelnen sieht das Abkommen vor:

  • schrittweise Senkung der Zölle auf Fahrzeuge von derzeit bis zu 110 Prozent auf bis zu 10 Prozent,
  • Zollfreiheit für Autoteile nach Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren,
  • weitgehende Abschaffung von Zöllen in wichtigen Industriezweigen, etwa im Maschinenbau (Zölle bislang bis zu 44 Prozent), bei chemischen Erzeugnissen (bis zu 22 Prozent) und bei pharmazeutischen Produkten (bis zu 11 Prozent),
  • Abschaffung oder deutliche Senkung bislang oft prohibitiver Zölle auf Agrar- und Ernährungsgüter aus der EU, darunter Wein, Olivenöl, Brot und Süßwaren.

Darüber hinaus erhalten EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, unter anderem in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Seeverkehr. Ein eigenes KMU-Kapitel soll sicherstellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen die neuen Exportchancen nutzen können. Geplant sind zentrale Kontaktstellen sowie Unterstützung bei administrativen Fragen, um den Markteintritt zu erleichtern. Auch Nachhaltigkeitsverpflichtungen, etwa zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zu Arbeitnehmerrechten und zur Stärkung der Rolle der Frau, sind Bestandteil des Abkommens.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dirk Jandura
„Die Einigung mit Indien kommt genau zur richtigen Zeit. Jetzt darf dieses wichtige Abkommen nicht erneut durch übermäßige Vorschriften ausgebremst werden, sondern muss zügig ratifiziert werden“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA).“
Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)

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