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Tarifpolitik

BTTG tritt in Kraft: Neue Tarifregeln für öffentliche Aufträge

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Anna Wilhelm

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

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Tariftreue

Ab 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz: Bundesaufträge gehen nur noch an Unternehmen mit tarifgerechten Arbeitsbedingungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten jetzt im Überblick.

Am 30.04.2026 wurde das Bundestariftreuegesetz (BTTG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 01.05.2026 in Kraft. Danach wird der Bund zukünftig bestimmte Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die den eingesetzten Beschäftigten die festgesetzten tariflichen Bedingungen gewähren.

Für welche Aufträge gilt das BTTG:

  • Das BTTG findet auf die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes Anwendung. Vergabeverfahren durch die Länder und Kommunen sind nicht betrAoffen, können jedoch durch einschlägige Landesgesetze geregelt werden (wie bspw. in Baden-Württemberg das LTMG).
  • Erfasst werden öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 50.000 (ohne Umsatzsteuer).
    Lieferaufträge wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfreulicherweise vom Anwendungsbereich ausgenommen.


Die wichtigsten Regelungen:

  • Im Geltungsbereich des BTTG müssen den eingesetzten Beschäftigten mindestens die tariflichen Arbeitsbedingungen gewährt werden, die in einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt werden. Die Rechtsverordnung wird auf Antrag einer oder beider Tarifvertragsparteien erlassen.
  • Die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen, die durch Rechtsverordnung festgelegt werden können:
    • Entlohnung,
    • bezahlter Mindestjahresurlaub sowie
    • Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen.
  • Die eingesetzten Beschäftigten sind schriftlich oder in Textform über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren.
  • Die Einhaltung der Tariftreue ist zu dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen. Dazu wird eine Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) eingerichtet. Dieser sind auf Anforderung die Unterlagen vorzulegen.
  • Eine Vereinfachung bietet die Präqualifizierung. Bei Vorlage eines entsprechenden Zertifikats entfällt die Dokumentationspflicht.
  • Bei Verstößen sieht das BTTG eine Reihe von Sanktionen vor.

Die UBW und die BDA haben hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten zum BTTG zusammengestellt, die nachfolgend nach Login oder im Downloadbereich unter dem Thema Tarifpolitik/Praxishilfen heruntergeladen werden können.

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